Ungeliebte Weihnachtsgeschenke? 10 Tipps zum Loswerden und Vermeiden!
Geschenke, Geschenke! Unter dem Weihnachtsbaum findet sich jedes Jahr allerhand Schönes, Spaßiges und Herzerwärmendes. Manchmal jedoch liegt der Schenkende einfach nur daneben – und statt dem neuen iPad gibt’s eine Küchenmaschine und selbstgestrickte Socken. Das ist schade und für beide Seiten unangenehm. Es gibt jedoch Mittel und Wege, das zu verhindern oder auch zu ändern. Wie du die richtige Lösung für dich und dein ungeliebtes Geschenk findest und was du für Möglichkeiten hast, findest du hier.
1. Umtauschen
Ganz klassisch und die wahrscheinlich beliebteste Variante ist das Umtauschen. Besonders um Weihnachten herum gewähren viele Händler eine verlängerte Umtausch-Frist, so dass sich kleine Geschenke-Fehler ohne Probleme korrigieren lassen – egal ob unpassende Größe, Form, Farbe oder einfach das falsche Objekt. Vor allem praktisch veranlagte Schenker sagen dabei oft schon beim Überreichen: „Kann ich umtauschen, kein Problem!“. Genau dann ist es die beste Variante, einfach auf das Angebot einzugehen und das Geschenk zurückgehen zu lassen. Gemeinsam kann dann entweder was Neues ausgesucht oder mit gezielter Anweisung etwas Neues mitgebracht werden. Aus diesem Grund kann es übrigens auch recht praktisch sein, die Weihnachtsgeschenke nicht allzu lange vor dem Fest zu besorgen – 14 Tage Rückgabefrist sind schließlich gesetzlich bei den meisten Händlern vorgeschrieben, sofern es in den AGB nicht anders spezifiziert wird. Besonders innerhalb der Frist oder gar bei Fehlern des Produkts bereitet der Umtausch deshalb kein Problem unterm Baum.
2. Zurückgeben
Anders sieht das aus, wenn ein wenig pragmatischer Mensch das Geschenk überreicht – und während du noch auspackst, schwärmt er von dem praktischen Nutzen und wie toll das Objekt in der Verpackung doch ist. Schade, denn Geschmäcker sind verschieden und nicht immer ist es richtig, das zu schenken, was auf dem eigenen Wunschzettel steht. Wie kann jetzt der Haussegen gerettet werden? Am besten mit der Wahrheit. Denn eine Lüge kommt früher oder später raus und ein halbes Jahr später gekränkt zu werden, ist nicht wirklich das Richtige. Besser: „Danke, dass du dir so viel Mühe und Gedanken gemacht hast – aber leider trifft es das nicht ganz“ und das Geschenk zurückgeben. Der Schenkende kann schließlich selbst entscheiden, was er mit dem Geschenk nun macht. Sicher ist jedoch, dass so etwas nicht wieder passiert.
3. Ganz heimlich?
Ausgepackt, in die leuchtenden Augen des Gegenübers geschaut und schließlich doch die Freude vorgetäuscht? So schnell kann es gehen. Oftmals führt diese erste misslungene Reaktion dann dazu, dass eine Rückgabe schließlich schrecklich peinlich wäre und deshalb vermieden wird. Und jetzt? Nun, der Keller ist wohl nicht der richtige Ort – wie steht es um eine Rückgabe im Geschäft, wo es vermutlich gekauft wurde? Das funktioniert leider nicht. Denn streng genommen gibt es kein spezielles Umtauschrecht, so dass diese Rücknahmen in erster Linie aus Kulanz und nur gegen Kassenbon geschehen, damit nachvollziehbar ist, ob das Objekt tatsächlich im Laden gekauft wurde. In Einzelfällen kann es dennoch klappen – wenn du den Produzenten kennst zum Beispiel. Aber so oder so gilt auch hier: Lieber im Nachhinein ehrlich sein und dem Schenker ermöglichen, den Fehler zu beheben, als unehrlich versuchen, das Geschenk loszuwerden.
4. Weiterverschenken
„Geschenke sind lieb gemeint, wenn sie mir jedoch nicht nützen, muss ich es auch nicht behalten“ – wer selbst so pragmatisch an die Schenkerei herangeht, kann sich auch fürs Weiterverschenken entschließen. Dabei gibt es jedoch zwei mögliche Probleme, über die du dir im Klaren sein solltest:
- Der Schenkende hat es gut gemeint, geglaubt, dir eine Freude machen zu können und wird eventuell gekränkt sein, wenn er erfährt, was mit dem Geschenk geschehen ist.
- Bei einem engen Freundeskreis, der regelmäßig wichtelt, bei räumlicher Nähe oder auch anderen Verbindungen kann es passieren, dass das Geschenk am Ende irgendwie wieder bei dem ursprünglichen Käufer landet.
Wenn dir diese beiden möglichen Probleme keine Bauchschmerzen bereiten, du selbst drüber lachen könntest und auch der Schenkende vermutlich so damit umgehen wird, ist es kein Problem. Ist das nicht der Fall, solltest du tatsächlich lieber zu 1. oder 2. übergehen.
5. Tauschen
Steht noch jemand unglücklich unter dem Baum und weiß nicht so recht, was er mit dem Geschenk anfangen soll? Optimal – denn wenn euch beiden das jeweils andere Geschenk gefällt, könnt ihr einfach tauschen – natürlich so, dass niemand etwas mitbekommt und das Ganze am Ende keine Kränkungen hervorruft. Denn auch hier könnten natürlich die Probleme A) und B) auftreten. Wenn ihr beide damit zurechtkommt: Happy Tauschen! Aber auch nach dem Weihnachtsbaum kann noch getauscht werden. Smartphones, Taschen und Kleidung sind gern getauschte Objekte, die auch online Absatz finden und so doch noch zum gewünschten Objekt führen. Kleiderkreisel, Facebook-Gruppen und Kleinanzeigen sind dafür gute Partner, die eventuell zum Erfolg führen und so gleich zwei Menschen glücklich machen. Voraussetzungen: Ein ähnlicher Wert und die Nerven dazu, wenn der Tauschhandel über die Post von statten geht.
6. Teilen
Teilen ist das neue Haben und wenn es sich um etwas Teilbares handelt, vielleicht genau die richtige Option. Besonders Bücher finden über Bücherschränke einen neuen Besitzer, das nicht-vegane Konfekt findet einen Abnehmer über Food-Sharing und auch der Tankgutschein für dich als Nicht-Autobesitzer ist bei Mitfahrgelegenheit ein willkommenes Mitbringsel. Teilen macht kreativ – deswegen kann vielleicht dein Objekt doch irgendwo zur Anwendung kommen und jemanden erfreuen, wenn du dich dazu entschließt, es nicht im Keller verstauben zu lassen.
7. Verkaufen
Ebay, Kleinanzeigen bzw. das Internet im Allgemeinen ist ein Fundus an verschiedenen Verkaufsplattformen, die es leicht machen, ein Geschenk einfach zu verkaufen. Das zu nutzen und etwas Ungeliebtes loszuwerden, kann auf diese Weise noch Geld in die Kasse spülen und den Keller vor einem ungenutzten Stück mehr bewahren. Problem sind hier wieder die genannten A) und B) und die eventuellen Gewissensbisse, die sich danach einschleichen können. Da sich diese jedoch nach Ansicht des Betrachters richten und schließlich nur das eigene Gewissen damit zurechtkommen muss, ist es die freie Entscheidung des Beschenkten.
8. Was Gutes tun
Du bist zu alt für Teddybären, die selbstgestrickten Socken von Oma füllen eine ganze Schublade und selbstgemachter Likör ist für einen Abstinenzler auch nicht gerade das Richtige – wenn Selbstgemachtes nicht gut ankommt, nicht verkauft, umgetauscht oder zurückgegeben werden kann, ist es wohl die beste Variante, wenn damit noch etwas Gutes getan wird. Denn irgendwo gibt es jemanden, der sich über die warmen Socken freut, den Schal gut gebrauchen kann und auch ein Schlückchen vom Likör nicht verwehren wird. In Zeiten, in denen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen überfüllt sind, gibt es genügend dankbare Abnehmer, die sich auch über Teddybären für die Kinder freuen. Weihnachten ist schließlich eine Zeit der offenen Herzen, in denen nicht nur Geldspenden gerne gesehen und entgegen genommen werden – das gilt auch nach Weihnachten noch. Alternative: Einfach mal zu den stadtbekannten Bewohnern der Fußgängerzone gehen und ihnen ein Geschenk machen. Freude ist garantiert.
9. Der gute alte Wunschzettel
Bleibt schließlich noch die Frage, wie sich solche Situationen vermeiden lassen. Es ist zwar schön, Geschenke an Bedürftige weiter zu reichen und Geben macht viel Spaß. Es wäre jedoch noch schöner, wenn das aus eigenem Antrieb geschehen würde und die Geschenke dann doch beim ursprünglich beabsichtigten Empfänger ankommen. Zu diesem Zweck möchten wir den guten alten Wunschzettel empfehlen, der sonst zuverlässig jedes Weihnachtsfest begleitet hat und auch über die Kindertage hinaus seinen Sinn hat. Denn zum einen sorgt der sorgfältig geführte Wunschzettel dafür, dass immer ein Wunsch parat ist, wenn nach diesem gefragt wird und damit immer Klarheit darüber herrscht. Zum anderen gibt es Anhaltspunkte für die, die nach einem Wunsch fragen oder einen zugeteilt bekommen, wenn sie notorisch daneben liegen. Und natürlich kann der Wunschzettel auch den Eltern übersandt werden, damit sie Ideen bekommen und diese auch an Verwandte und Bekannte weiterreichen können. Ist dein Wunschzettel dann regelmäßig auf dem aktuellen Stand, kann so gut wie nichts mehr schiefgehen…
10. Zusammen aussuchen
…es sei denn es stand etwas Unspezifisches wie „Umhängetasche“ drauf. Bei Interpretationsspielraum kann immer noch viel schief gehen, weswegen hier die Einladung zu einem Shoppingtrip mit Geschenke aussuchen durchaus angebracht ist. Das mag beim ersten Mal schwer fallen, bei einem gemeinsamen Besuch des Weihnachtsmarktes und der Gestaltung eines schönen Nachmittags drum herum, fühlt es sich jedoch gar nicht mehr so komisch an und verhindert am Ende Geldgeschenke und Enttäuschungen – worin ja der Sinn der Sache liegt. Das hilft am Ende beiden und bringt das Geschenk auf den richtigen Weg, der letztendlich zu Freude unterm Weihnachtsbaum führt – yeah!