Steuererklärung: Welche Fristen gelten?
Du möchtest freiwillig eine Steuererklärung abgeben – oder bist sogar zur Abgabe verpflichtet? Dann solltest du die Abgabefrist einhalten. Wann diese endet und was passiert, wenn du die Frist doch mal verschlafen solltest, erfährst du hier.
Bevor du nun Stift und Kalender aus deiner Tasche kramst, um die Fristen zu notieren – noch eins vorweg: Als Studierende:r bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Du kannst sie aber freiwillig abgeben und eine Steuererstattung erhalten oder deine Ausgaben rund ums Studium als Verlust vortragen und bekommst mit dem ersten Job eine satte Erstattung (bis zu 5.000€). Egal, ob freiwillig oder verpflichtend, in beiden Fällen gelten Fristen, die du bei der Abgabe deiner Steuererklärung beachten solltest.
Da sich für die freiwillige Abgabe andere Fristen als für die verpflichtende Steuererklärung ergeben, schauen wir uns zunächst an, ab wann du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist.
- Selbstständige müssen immer eine Steuererklärung abgeben. Das ist etwa dann für dich relevant, wenn du Nachhilfeunterricht gegen Bezahlung gibst oder einen YouTube- oder Instagram-Kanal betreibst, mit dem du Geld verdienst.
- Auch Ehepaare, mit der Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor, sind zur Abgabe verpflichtet.
- Zudem bist du auch dann zur Abgabe deiner Steuer verpflichtet, wenn du Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten hast.
- Um im Studium über die Runden zu kommen, nehmen viele Studierende auch zwei Nebenjobs an. Sofern du bei einem Arbeitgeber mit der Steuerklasse 6 beschäftigt bist, musst du ebenfalls eine Steuererklärung einreichen.
- Außerdem musst du immer eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.
Darüber hinaus gibt es noch mehr Fälle, in denen du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Falls du dir unsicher bist, kannst du dich an das für dich zuständige Finanzamt wenden und nachfragen. Welches Finanzamt das ist, findest du ganz einfach heraus.
Wie schon erwähnt, bist du als Student in der Regel nicht zur Abgabe verpflichtet, da deine Einkünfte während des Studiums den sogenannten Grundfreibetrag (2023: 10.908€ für Ledige, 21.816€ für Verheiratete) meist nicht übersteigen und du keine Steuern zahlst. Freiwillig kannst du aber dennoch eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn du noch keine Steuern zahlst, kann sich das richtig für dich lohnen. Du kannst so deine Verluste (Ausgaben während deines Studiums) geltend machen und dir mithilfe des Verlustvortrags, in deinem ersten Job, die Kosten für dein Studium zurückholen.
Steuererklärung: Das sind die Abgabefristen
So, jetzt kannst du aber wirklich Stift und Kalender zücken. Alternativ auch gerne die digitale Version auf deinem Laptop oder Smartphone.
Für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung gilt die sogenannte „Festsetzungsfrist“. Das bedeutet, dass du 4 Jahre Zeit für die Abgabe deiner Steuererklärung hast. Hast du beispielsweise im Jahr 2023 Ausgaben, die du geltend machen kannst, musst du deine Steuererklärung spätestens am 31.12.2027 beim Finanzamt einreichen.
Wenn du deine Studienkosten als Verlustvortrag geltend machen möchtest, kannst du dies sogar 7 Jahre rückwirkend machen, bevor sie verjähren.
Falls du hingegen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, gilt normalerweise der 31. Juli des Folgejahres als letzter Abgabetermin. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Für 2021 und 2022 wurden die Abgabetermine aufgrund der Corona-Pandemie sogar weiter nach hinten verschoben. Deine Steuerklärung 2021 konntest du noch bis zum 31.10.2022 abgeben. Für 2022 hast du durch die Pandemie zwei Monate länger Zeit, nämlich bis zum 02.10.2023. Das musst du dir natürlich nicht merken. Wir haben alle wichtigen Termine hier für dich zusammengefasst:
Steuererklärung für das Jahr | Frist für die freiwillige Steuererklärung
(4 Jahre) |
Frist für den Verlustvortrag
(7 Jahre) |
Frist bei verpflichtender Abgabe der Steuererklärung |
2019 | 31.12.2023 | 31.12.2026 | 31.07.2020 |
2020 | 31.12.2024 | 31.12.2027 | 31.10.2021 |
2021 | 31.12.2025 | 31.12.2028 | 31.10.2022 |
2022 | 31.12.2026 | 31.12.2029 | 02.10.2023 |
2023 | 31.12.2027 | 31.12.2030 | 02.09.2024 |
2024 | 31.12.2028 | 31.12.2031 | 31.07.2025 |
Nice to know: Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist und die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters in Anspruch nimmst, gelten sogar noch längere Fristen.
Abgabefrist verschlafen, was nun?
Bei all den Prüfungs- und Abgabeterminen für Hausarbeiten, die pro Semester anfallen, kann es schon mal vorkommen, dass man die Abgabefrist für die Steuererklärung verschläft. Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, ist das aber noch kein Grund zur Panik. Denn du kannst deine Steuererklärung nachreichen, musst allerdings mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt pro verspäteten Monat 0,25% der vom Finanzamt festgesetzten Steuernachzahlung, mindestens aber 25€.
Anders sieht es bei der freiwilligen Abgabe aus: Hier hast du zwar vier Jahre bzw. für den Verlustvortrag sogar sieben Jahre lang Zeit, diese beim Finanzamt einzureichen, wenn du diese Frist aber verpasst, kannst du die Steuererklärung nicht mehr nachreichen und dein Anspruch verpufft.
Falls es mit der Abgabe doch mal eng wird, kannst du eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Das solltest du aber nur im Ausnahmefall machen, denn du brauchst einen guten Grund (z. B. eine langfristige Krankheit oder ein Umzug), damit das Finanzamt deiner Fristverlängerung zustimmt. Den Antrag auf Fristverlängerung kannst du per Post, E-Mail oder online stellen. Ein Musterschreiben für die Fristverlängerung findest du hier.
Fazit
Die Abgabefrist für die Steuererklärung kommt nicht überraschend und du hast jedes Jahr genug Zeit, mit der Erstellung deiner Steuer anzufangen. Verpasst du die Frist, droht ein Verspätungszuschlag oder sogar die Verjährung. Ein kleiner Reminder im Handy kann dir helfen, an die Frist zu denken. Denn sind wir mal ehrlich: Wer schenkt dem Finanzamt schon gerne freiwillig sein Geld? Denke lieber rechtzeitig an die Abgabe und falls es doch mal eng wird, kannst du mit einem Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt noch etwas mehr Zeit rausschlagen.
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